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Was muss ich tun, wenn ich Umsätze reklamieren möchte?

 

Sollten Sie einmal einen Umsatz auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nicht zuordnen können oder zweifelsfrei nicht getätigt haben, reklamieren Sie ihn bitte unverzüglich.

Bitte setzen Sie sich umgehend telefonisch mit uns in Verbindung, wenn Sie einen missbräuchlichen Einsatz Ihrer Karte vermuten bzw. Kartenumsätze sehen, die nicht durch Sie veranlasst wurden. In der Regel muss die Karte sofort gesperrt werden, um weitere Verfügungen zu verhindern.

Sind Sie sicher, dass ein Kreditkartenmissbrauch vorliegt, sperren Sie Ihre Lufthansa Miles & More Credit Card bitte unverzüglich über unsere Service-Hotline unter +49 - 69 - 66 78 88 444 (rund um die Uhr erreichbar) oder in Ihrem Online-Kartenkonto. In der Web-Version können Sie dies unter „Meine Karte > Karteneinstellungen > Karte sperren und ersetzen“ tun, in der Miles & More Credit Card-App unter „Meine Karte > Karte sperren und ersetzen“.

Bitte erstatten Sie zudem eine polizeiliche Strafanzeige, wenn Ihr Umsatz nicht durch Sie als Karteninhaber:in getätigt wurde (Verdacht auf Betrug).

In der Web-Version Ihres Online-Kartenkontos sowie in der Miles & More Credit Card-App für iOS können Sie einfach und bequem Ihre Reklamation, wie z. B. nicht erhaltene Ware/Dienstleistung, unautorisierte Transaktionen, fehlerhafte Geldautomatenauszahlungen oder stornierte Bestellungen, melden. Gehen Sie dafür bitte in die Detailansicht des betreffenden Umsatzes und wählen Sie „Umsatz reklamieren“. In der Miles & More Credit Card-App für Android steht diese Funktion leider noch nicht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir nur innerhalb bestimmter Fristen die Möglichkeit zur Klärung mit Mastercard® und den angeschlossenen Vertragsunternehmen (z. B. Händlern) haben.

Bei einigen Reklamationen, wie z. B. der Abbuchung einer bereits gekündigten Mitgliedschaft eines Abonnements, ist es hilfreich, schriftliche Nachweise zur Verfügung stellen zu können. Bei einer doppelten Belastung eines durch den/die Kreditkarteninhaber:in getätigten Umsatzes ist es hingegen erforderlich, dass Sie sich vor der Reklamation an den Händler wenden, um den Sachverhalt zu klären. Sollte diese Klärung nicht erfolgreich sein, reklamieren Sie den Umsatz bitte über den oben genannten Weg.