Sie können jederzeit Einzahlungen über die Höhe des ausstehenden Saldos auf die Kreditkarte vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kreditkarte nicht dauerhaft im Guthaben geführt werden kann. Mindestens 10% bzw. mindestens 50 EUR der angefallenen Ausgaben zzgl. angefallener Zinsen* müssen monatlich per Lastschrift zurückgezahlt werden.
Besteht am Monatsende eine Inanspruchnahme auf dem Kreditkartenkonto, werden mindestens 10% oder mindestens 50 EUR Inanspruchnahme als Tilgungsrate von dem angegebenen Konto eingezogen. Darüber hinaus sind die Kreditkarten-Inhabenden berechtigt, mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungstermin die monatliche Tilgungsrate zu erhöhen oder zu senken auf 10%, 20%, 30%, 40% oder 50%. Es ist kein Wechsel auf 100% per Abbuchung möglich, jedoch können Kund:innen den monatlichen Abrechnungsbetrag auch per Überweisung begleichen und somit Zinskosten vermeiden.
Bei flexiblen Teilzahlungen ist der Abrechnungsstichtag stets der 25. des Monats. Für neue Verfügungen fallen erst ab dem nächsten Abrechnungsstichtag Zinsen an, sodass Sie als Inhaber:in einer Miles & More MyFlex Credit Card für jede neue Verfügung maximal einen zinsfreien Zeitraum von einem Monat haben. Kreditkarteninhabende sind jederzeit berechtigt, Sondertilgungen (per Überweisung) zu leisten. Ab dem auf den Abrechnungstermin folgenden Kalendertag berechnet die Bank auf die Kreditinanspruchnahme Sollzinsen bis zum nächsten Abrechnungstermin.
Die Zinsen für Ihre Kreditkarte werden basierend auf dem aktuellen Zinssatz berechnet. Dies bedeutet, dass am Stichtag (immer der 25. eines Monats) der Kreditbetrag des vorherigen Monats zur Berechnung herangezogen wird. Die genaue Anzahl der Kalendertage zwischen den beiden Zyklen wird dabei berücksichtigt.
Was passiert, wenn sich der EZB-Leitzins ändert? Hier ein Beispiel: Sofern sich der EZB-Leitzins um mehr als 0,2% Punkte nach unten verändert, werden diese dem Kunden entsprechend weitergegeben. Voraussetzung für eine solche Anpassung ist eine vorherige Information an die Kund:innen. Wenn der EZB-Zinssatz am 3. November geändert wurde, wird der neue Zinssatz erstmalig für den offenen Saldo zum Zyklus des 25. Dezember berechnet (für Salden vom 25. November bis 25. Dezember). Änderungen des Zinssatzes wirken sich also auf den nächsten Abrechnungszeitraum aus.