Sofern Sie angeben, ein:e Steuerausländer:in zu sein oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt zu haben, werden Sie angeschrieben und um Rücksendung einer Erklärung zur Steuerpflicht gebeten. Zusätzlich müssen dieser Erklärung noch Nachweise (z.B. Anmelde- oder Wohnsitzbescheinigung einer ausländischen Behörde) von Ihnen beigefügt werden, damit Ihre Kennzeichnung als Steuerausländer:in vorgenommen werden kann.