Sofern Sie angeben, ein Steuerausländer zu sein oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, werden Sie angeschrieben und um Rücksendung einer Erklärung zur Steuerpflicht gebeten. Zusätzlich müssen dieser Erklärung noch Nachweise (z.B. Anmelde- oder Wohnsitzbescheinigung einer ausländischen Behörde) vom Kunden beigefügt werden, damit die Kennzeichnung als Steuerausländer vorgenommen werden kann.