Wer in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt angemeldet hat, zahlt in der Regel keine Kapitalertragssteuer. Ob und in welcher Höhe Steuerausländer die in Deutschland erzielten Kapitalerträge versteuern müssen, hängt von den Besteuerungsvorschriften im Wohnsitzland oder gegebenenfalls von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Einbehaltene Kapitalertragssteuer können Sie sich bei dem für die Banken zuständigen Finanzamt auf Antrag erstatten lassen.