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Bestehen für mich als Inhaber einer Firmen-Kreditkarte für Selbständige und Unter­nehmen Einschränkungen beim Ver­sicherungs­schutz?

Die Definition in der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge gibt vor, dass Firmen-Kreditkarten ausschließlich für geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben verwendet werden dürfen. Dabei müssen die mit der Kreditkarte vorgenommenen Zahlungen direkt von dem Konto des Unternehmens, der öffentlichen Stelle oder der selbständigen natürlichen Person abgebucht werden.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Mietwagenvollkaskoversicherung, der Quarantänekostenversicherung und der Reiserücktrittskosten- sowie der Reiseabbruchversicherung, sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bezahlt wurde.

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung und der Telemedizin besteht der Versicherungsschutz unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte. Da der Gesetzgeber nun die oben genannten klaren Vorgaben zum Einsatz von Firmen-Kreditkarten gemacht hat, resultiert daraus auch eine Beschränkung hinsichtlich des Reisezwecks. Somit gewähren die in der Firmen-Kreditkarte enthaltenen Versicherungen ausschließlich Schutz bei geschäftlich veranlassten Reisen/Mietwagenverträgen.

Detaillierte Informationen zum Umfang und zu den Voraussetzungen des Versicherungsschutzes erhalten Sie unter miles-and-more-kreditkarte.com/versicherungen.

Einen ersten Überblick bietet Ihnen das Produktinformationsblatt: deutsche Version / englische Version.

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