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Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleinkünfte 25% Abgeltungsteuer zahlen?

Liegt Ihr Steuersatz unter 25%, können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer nur über eine Einkommensteuerveranlagung beim Finanzamt zurückholen. Dafür sind – wie bisher – alle Kapitalerträge, Kursgewinne und übrigen Einkünfte anzugeben. Außerdem müssen Sie gegenüber dem Finanzamt die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer mit einer Jahressteuerbescheinigung, die wir Ihnen beim Vorliegen steuerpflichtiger Erträge im Vorjahr automatisch zustellen, nachweisen. Das Finanzamt wird eine sogenannte „Günstigerprüfung“ vornehmen. Das heißt, auch auf die Kapitaleinkünfte wird der ggf. geringere Einkommensteuersatz angewendet. Die zuvor einbehaltene Abgeltungsteuer wird dann angerechnet.

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