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Meine Versicherungsleistungen

Ihre häufigsten Fragen zu den Versicherungsleistungen beantwortet:

Auslandsreisekrankenversicherung

Bin ich über die Auslandsreisekrankenversicherung versichert, wenn ich während meiner Reise im Ausland am Coronavirus erkranke?

Ja, unerwartet schwere Erkrankungen einer versicherten Person während einer Reise sind versichert.

 

Bin ich über die Auslandsreisekrankenversicherung versichert, auch wenn ein Reise-/Sicherheitshinweis für das Reiseland vorliegt?

Ja, unerwartet schwere Erkrankungen einer versicherten Person während einer Reise sind versichert.

 

Während meiner Reise wird eine Reisewarnung ausgesprochen bzw. mein Reiseland wird zum Hochrisiko-/Virusvariantengebiet erklärt. Habe ich trotzdem Versicherungsschutz über die Auslandsreisekrankenversicherung?

Ja, entscheidend ist der Ausspruch der Reisewarnung durch das Auswärtige Amt. Passiert dies während der Reise, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende des 7. Tages nach Ausspruch der Reisewarnung oder der Erklärung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Kann ich von meiner bereits gebuchten Reise zurücktreten, weil ich aufgrund des Coronavirus die Reise nicht mehr antreten möchte oder bereits eine Reisewarnung vorliegt bzw. mein Reiseland zum Hochrisiko-/Virusvariantengebiet erklärt wurde?

In diesem Fall sind die entstehenden Kosten nicht mitversichert. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, um dort eine Kostenübernahme prüfen zu lassen.

 

Tritt meine Reiserücktrittskostenversicherung ein, wenn ich wegen eines Kontakts zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde?

Nein, eine behördlich angeordnete Quarantäne ist von der Reiserücktrittskostenversicherung nicht gedeckt.

 

Ich habe vor Reiseantritt ein positives COVID-19-Testergebnis erhalten und muss meine gebuchte Reise stornieren. Ist dies über die Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt?

Ja, dies ist ein versichertes Ereignis.

 

Bei mir wurde eine Impfunverträglichkeit festgestellt, sodass ich meine gebuchte Reise nicht antreten kann und stornieren musste. Habe ich hier Versicherungsschutz über die Reiserücktrittskostenversicherung?

Ja, dies ist ein versichertes Ereignis.

Auch hier gelten die Fristen einer coronabedingt stornierten Reise.

 

Ich erhalte einen Warnhinweis in der Corona-Warn-App und möchte daraufhin meine gebuchte Reise stornieren. Ist dies über die Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt?

Nein, dies ist keine Leistung der Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Ich storniere meine gebuchte Reise, weil ich kein entsprechendes Impfangebot bekomme, eine vollständige Impfung aber erforderlich ist, um die Reise antreten zu können. Ist die Stornierung meiner Reise über die Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt?

Nein, dies ist keine Leistung der Reiserücktrittskostenversicherung. 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Reisehinweis, einem Sicherheitshinweis und einer Reisewarnung (Hochrisiko-/Virusvariantengebiet)?

Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, zu den Einreisebestimmungen fremder Länder, zu Zollvorschriften, zu strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen.

Sicherheitshinweise machen in den Ländern, in denen es erforderlich erscheint, auf länderspezifische Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Den Sicherheitshinweisen schenken wir seit den Ereignissen des 11. September 2001 und dem Anstieg der terroristischen Bedrohung besondere Aufmerksamkeit. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis.

Zum 1. August 2021 ist die geänderte Einreiseordnung des Auswärtigen Amtes in Kraft getreten, d. h., dass grundsätzlich eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen für Länder gilt, die von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft wurden.

 

Kann ich von meiner bereits gebuchten Reise kostenlos zurücktreten, wenn für das Reiseland/die Reiseregion ein Reise-/Sicherheitshinweis vorliegt?

Nein, das Vorliegen von Reise-/Sicherheitshinweisen ist kein versicherter Grund für einen kostenlosen Reiserücktritt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter auf.

Reiseabbruchversicherung

Ist der Reiseabbruch versichert, wenn das Auswärtige Amt offiziell eine Reisewarnung ausspricht bzw. mein Reiseland zum Hochrisiko-/Virusvariantengebiet erklärt wird?

Es besteht kein Versicherungsschutz in Gebieten, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service geboten, wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung führt, unerwartet nach dem Antritt der Reise auftritt. (Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.)

 

Wie sieht die Situation aus, wenn es Reise-/Sicherheitshinweise für das Reiseland/die Reiseregion gibt?

Der Abbruch einer Reise ist jederzeit aus einem versicherten Grund möglich. Beim Bestehen von Reise-/Sicherheitshinweisen für das Reiseland oder die Reiseregion bestehen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes wie beim Ausspruch der Reisewarnung.

 

Ist der Reiseabbruch versichert, wenn ich während der Reise am Coronavirus erkranke und die Reise abbrechen muss?

Ja, unerwartet schwere Erkrankungen einer versicherten Person während der Reise sind versichert.