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In drei Schritten zu vielen Vorteilen

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die richtige Kreditkarte für Ihr Unternehmen (zum Beispiel GmbH, AG, Stiftung, Verein …) gefunden. In Zukunft können Sie die Kreditkarten für Ihre Mitarbeiter:innen komfortabel zentral verwalten und einen übergreifenden Kreditrahmen flexibel auf die einzelnen Karten verteilen. Ihre Mitarbeiter:innen können dann mit jedem Umsatz Meilen sammeln und in attraktive Prämien einlösen – eine schöne Belohnung für den Einsatz in Ihrem Unternehmen.

Jetzt sind es nur noch wenige Schritte, bis die Kreditkarten ausgestellt werden können:

  1. Beantragung
    Füllen Sie das Formular unten aus und senden Sie es mit einem Klick direkt an uns.
  2. Rahmenvereinbarung
    Bei vollständig ausgefülltem Formular senden wir Ihnen nach einer Vorabprüfung die Rahmenvereinbarung sowie eine Mitteilung, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Sollten wir noch Fragen haben, melden wir uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen.
  3. Antragsprüfung
    Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen richten wir Ihnen ein Online-Kartenkonto ein und stellen Ihnen die Kartenanträge für Ihre Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Die Legitimation erfolgt separat für jede:n Karteninhaber:in.
Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

Datenübermittlung an die Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co.KG und Befreiung vom Bankgeheimnis

Die DKB AG übermittelt der Wirtschaftsauskunftei Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co.KG, Karl-Heinrich-Ulrichs-Str.1, 10787 Berlin, im Rahmen der Beantragung bonitärer Leistungen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift sowie Anfragegrund) zum Zweck der Bonitätsprüfung. Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlungen sind Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kund:innen (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes).

Ich/wir befreie/n die DKB AG insoweit vom Bankgeheimnis.

Die bei der Creditreform vorliegenden Informationen werden an die DKB AG übermittelt. Die Creditreform wird den Kund:innen nicht nochmals gesondert über die erfolgte Datenübermittlung an die DKB AG benachrichtigen. Bei der Creditreform kann jederzeit auf Anforderung eine Auskunft über die die eigene Person betreffenden gespeicherten Daten verlangt werden, die diese den ihr angeschlossenen Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit weitergibt. Die Creditreform stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter www.creditreform-bb.de/EU-DSGVO.

Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (PDF 90 KB) finden Sie hier.