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Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Umsatz auf meiner Kreditkarte festgestellt, den ich nicht zu- bzw. einordnen kann. Ist das eine unrechtmäßige Belastung?

Sollten Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder in der laufenden Umsatzanzeige einen Umsatz feststellen, den Sie z.B. aus folgenden Gründen beanstanden, handelt es sich um eine unrechtmäßige Belastung:

  • doppelte Belastung eines getätigten Umsatzes
  • unbekannte Händlerbezeichnung
  • Belastung für noch nicht gelieferte Ware


Den fraglichen Umsatz können Sie schnell und bequem im Online-Kartenkonto reklamieren. Falls Sie sich noch nicht für das Online-Kartenkonto registriert haben, können Sie sich hier  neu anmelden
.

 

Alternativ zu der Umsatzreklamation im Online-Kartenkonto können Sie das Umsatzreklamationsformular ausfüllen und an die angegeben Fax oder E-Mail Adresse senden.

 

 

Um eine schnelle Klärung zu gewährleisten und Rückfragen zu vermeiden, fügen Sie dem Reklamationsformular folgende Informationen bei:

  • eine Sachverhaltsdarstellung,
  • eine Kreditkartenabrechnung (markieren Sie die zu reklamierenden Umsätze)
  • sowie weitere aussagekräftige Unterlagen hinzu (z. B. Kaufbeleg, Korrespondenz mit dem Händler)

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