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Häufig gestellte Fragen

Wer haftet bei missbräuchlichen Umsätzen in welcher Höhe?

Bei Schäden, die vor Anzeige des Verlustes eingetreten sind, beschränkt sich Ihre Haftung auf einen Höchstbetrag von 50 Euro je Kreditkarte, sofern keine Verletzung der Sorgfaltspflicht (z. B. PIN auf der Kreditkarte vermerkt) vorliegt.

Bei der Verletzung der Sorgfaltspflicht haftet der Karteninhaber in vollem Umfang. Vergleichen Sie hierzu 
Nr. 13 und Nr. 15 in den Bedingungen für die Lufthansa Miles & More Credit Card.
 
Um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, müssen Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte oder missbräuchliche Verfügungen unverzüglich dem Lufthansa Miles & More Credit Card Service anzeigen. Nach Eingang der Verlustanzeige haften Sie nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt durch missbräuchliche Verfügungen unter Verwendung der Kreditkarte entstehen.

 


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