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Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Eine NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag, d. h. es wird keine Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt. Sie ist hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Die NV-Bescheinigung können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sie gilt für maximal drei Jahre.