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Häufig gestellte Fragen
Als Kirchensteuerpflichtiger haben Sie ein Wahlrecht: Sie können die Kirchensteuer entweder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bezahlen oder alternativ kann die Bank nach schriftlichem Antrag die Kirchensteuer zusammen mit der Kapitalertragsteuer abführen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer“.