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Häufig gestellte Fragen

Warum muss ich die persönliche Steueridentifikationsnummer eintragen?

Ab dem 1. Januar 2011 sind neu erteilte oder geänderte Freistellungsaufträge bei Banken und Finanzdienstleistern nur wirksam, die die Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers und ggf. auch die des Ehegatten enthalten.

 

Bestehende Freistellungsaufträge behalten jedoch bis Ende 2015 weiterhin ihre Gültigkeit; ab dem 1. Januar 2016 muss dann auch hierfür eine Identifikationsnummer vorliegen.

 

Anders als die Steuernummer, behält die neue Identifikationsnummer lebenslang - auch nach Umzügen oder Eheschließungen - ihre Gültigkeit.


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